Auf Initiative des Bundestagsabgeordneten Dr. Stephan Harbarth (Foto) hat am Mittwoch vergangener Woche die Angelbachtaler CDU ins katholischen Pfarrzentrum Angelbachtal zu einem Gesprächsforum mit dem Thema "Sterbehilfe" eingeladen.

Gut gefüllt war das katholische Pfarrzentrum Angelbachtal am Mittwoch vergangener Woche anlässlich eines Gesprächsforums zum Thema Sterbehilfe.

 

Angelbachtal. (abc) Zu einem Gesprächsforum zum Thema Sterbehilfe hatte am Mittwoch vergangener Woche der CDU-Gemeindeverband in das katholische Pfarrzentrum Angelbachtal eingeladen. Dorthin waren erfreulich viele Zuhörer gekommen, die zunächst von den beiden Vorsitzenden Monika Kramer und Stephanie Brecht begrüßt wurden. Danach übernahm der Bundestagsabgeordnete und Initiator der Veranstaltung, Dr. Stephan Harbarth (CDU), die fachliche Einführung und klärte über die momentane Gesetzeslage auf. Demnach seien die Selbsttötung (Suizid)
sowie die Beihilfe hierzu generell straffrei, auch dann, wenn der Suizid letztendlich nicht gelinge.
„Die Sterbehilfe wollten wir bewusst mit der Sterbebegleitung und der Palliativmedizin zusammen diskutieren“, betonte Dr. Stephan Harbarth den Zusammenhang beider Themenbereiche und stellte anschließend die am 6. November zur Abstimmung stehenden Gesetzesentwürfe vor.
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung wird zwischen der hierzulande verbotenen aktiven Sterbehilfe (ein Arzt verabreicht eine tödliche Dosis Medikamente), assistierter Selbsttötung (der Patient nimmt ein bereitgestelltes tödliches Medikament selbst ein), indirekter aktiver Sterbehilfe (die lebensverkürzende Wirkung
verabreichter Medikamente wird in Kauf genommen) und passiver Sterbehilfe (lebensverlängernde Maßnahmen werden auf Wunsch des Sterbewilligen eingestellt) unterschieden. Die letzten drei Varianten sind in Deutschland nicht strafbar, wobei die geplante Neuregelung sich nur mit dem Thema der Beihilfe befasst und die
entsprechenden Anträge vom vollständigen Verbot der Suizidhilfe bis zu deren weitgehender Legalisierung reichen.
Nun folgte die eigentliche Podiumsdiskussion, moderiert von der 2. Vorsitzenden Stephanie Brecht, an der
Professor Dr. Wilfried Sturm (Internationale Hochschule Bad Liebenzell), Pfarrer Emmanuel Fritz (evangelische Kirchengemeinde), Dr. Axel Derks (Landarzt i.R.), Bürgermeister Frank Werner, Christa Seiter (Kirchlich Ambulanter Hospizdienst Kraichgau) und Dekan Thomas Hafner (katholisches Dekanat Kraichgau) teilnahmen. Sie alle waren sich darüber einig, dass gewerbsmäßige Sterbehilfe verboten und unter Strafe gestellt werden müsse sowie die Würde des Menschen unantastbar sei. Beim Thema Selbsttötung gingen die Einstellungen allerdings auseinander.
Die kirchlichen Vertreter führten an, dass der Mensch über sein Lebensende nicht selbst bestimmen dürfe.
Vielmehr solle der Glaube an Gott und ein Leben nach dem Tod dem Sterbenden Trost und Stärke geben.
Trotzdem stellten auch die christlichen Vertreter die Sterbebegleitung in den Fokus. Geborgenheit helfe enorm, das Sterben anzunehmen.
Allerdings habe Sterben stets mit Leben zu tun, das man dadurch raube, wenn man Anderen beim Sterben helfe.
Christa Seiter vom Hospizdienst wies darauf hin, dass auch die Beratung, Begleitung und der stetige Austausch  mit den Angehörigen den letzten Gang des Sterbenden erleichtern. „Begleiten ist ein Gewinn“, bekannte auch Dr. Axel Derks, wobei man den Menschen nicht im Sterben, sondern beim Sterben beistehen solle. Prof. Wilfried Sturm mahnte derweil an, dass es den Menschen überfordere, wenn er sich zum Herrn über Leben und Tod erkläre.
Die abschließende Fragerunde wurde von der Möglichkeit dominiert, dass Selbsttötung irgendwann zu einer Verpflichtung werden könne, da man in einer stetig vereinsamenden Gesellschaft den Angehörigen im Alter nicht zur Last fallen möchte. Ungeachtet dessen waren sich alle einig, dass die palliative und hospizliche Betreuung flächendeckend ausgebaut werden muss. Hierzu müsse Personal ausgebildet und die Grundhaltung geschärft
werden, mit dem Leben sorgsam umzugehen. Zum Schluss wurde noch die Wichtigkeit einer Patientenverfügung und eine Vollmacht hervorgehoben. So sei im Falle des Falles der Wille des Patienten klar erkennbar und das Handeln in dessen Sinne problemlos möglich.
 

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